Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-232/25Z.R. and Ś. v U. and Z

Entschieden
2026-06-18
ECLI
ECLI:EU:C:2026:494
CELEX
62025CJ0232
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Art. 5 Nr. 3 – Besondere Zuständigkeit für Verfahren, die eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben – Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht – Natürliche und juristische Personen, die eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte durch die Verbreitung von audiovisuellem Inhalt im Fernsehen und im Internet geltend machen – Internationale Zuständigkeit der Gerichte eines anderen Mitgliedstaats als desjenigen, in dem dieser Inhalt produziert wurde – Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs – Mittelpunkt der Interessen der betroffenen Personen – Inhalt, der Elemente enthält, anhand derer sich eine Person mittelbar individuell identifizieren lässt – Klage auf Erlass von Maßnahmen zur Beseitigung und Verhinderung der Auswirkungen einer solchen Verletzung sowie auf Ersatz des immateriellen Schadens.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung