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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-206/24YX and Logistica i Gestió Caves Andorranes i Vidal SA v Ministre de l’Économie, des Finances et de la Relance and Directeur général des douanes et droits indirects

Entschieden
2025-08-01
ECLI
ECLI:EU:C:2025:611
CELEX
62024CJ0206
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Erstattung oder Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben – Verordnung (EWG) Nr. 1430/79 – Unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Zölle – Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 3 – Voraussetzungen für die Erstattung von Amts wegen – Feststellung, dass die Zölle rechtsgrundlos erhoben wurden, vor Ablauf einer Frist von drei Jahren ab dem Zeitpunkt ihrer buchmäßigen Erfassung – Feststellung, die die Kenntnis der nationalen Zollbehörden von der Identität der betreffenden Wirtschaftsteilnehmer und dem an jeden Einzelnen von ihnen zu erstattenden Betrag impliziert – Verpflichtung der nationalen Zollbehörden, die erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um an die für eine solche Erstattung erforderlichen Informationen zu gelangen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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