Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-206/24YX and Logistica i Gestió Caves Andorranes i Vidal SA v Ministre de l’Économie, des Finances et de la Relance and Directeur général des douanes et droits indirects
- Entschieden
- 2025-08-01
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:611
- CELEX
- 62024CJ0206
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Erstattung oder Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben – Verordnung (EWG) Nr. 1430/79 – Unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Zölle – Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 3 – Voraussetzungen für die Erstattung von Amts wegen – Feststellung, dass die Zölle rechtsgrundlos erhoben wurden, vor Ablauf einer Frist von drei Jahren ab dem Zeitpunkt ihrer buchmäßigen Erfassung – Feststellung, die die Kenntnis der nationalen Zollbehörden von der Identität der betreffenden Wirtschaftsteilnehmer und dem an jeden Einzelnen von ihnen zu erstattenden Betrag impliziert – Verpflichtung der nationalen Zollbehörden, die erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um an die für eine solche Erstattung erforderlichen Informationen zu gelangen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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