Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-197/24AK v RU
- Entschieden
- 2025-11-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:876
- CELEX
- 62024CJ0197
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2011/7/EU – Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr – Anwendungsbereich – Art. 2 Nrn. 1 und 3 – Begriff des Unternehmens – Begriff des Geschäftsverkehrs – Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Rahmen der Gründung einer Handelsgesellschaft – Richtlinie 93/13/EWG – Art. 2 Buchst. b – Begriff des Verbrauchers – Natürliche Person, die die Dienste eines Rechtsanwalts für die Gründung einer Handelsgesellschaft in Anspruch genommen hat.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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