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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-197/24AK v RU

Entschieden
2025-11-13
ECLI
ECLI:EU:C:2025:876
CELEX
62024CJ0197
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2011/7/EU – Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr – Anwendungsbereich – Art. 2 Nrn. 1 und 3 – Begriff des Unternehmens – Begriff des Geschäftsverkehrs – Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Rahmen der Gründung einer Handelsgesellschaft – Richtlinie 93/13/EWG – Art. 2 Buchst. b – Begriff des Verbrauchers – Natürliche Person, die die Dienste eines Rechtsanwalts für die Gründung einer Handelsgesellschaft in Anspruch genommen hat.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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