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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-197/23S. S.A. v C. sp. z o.o

Entschieden
2024-11-14
ECLI
ECLI:EU:C:2024:956
CELEX
62023CJ0197
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Rechtsbehelfe – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz – Unabhängiges, unparteiisches und durch Gesetz errichtetes Gericht – Nationale Vorschriften über die nach dem Zufallsprinzip vorgenommene Zuweisung von Rechtssachen an Richter eines Gerichts und über die Änderung der Spruchkörper – Bestimmung, die es verbietet, Verstöße gegen diese Vorschriften in einem Berufungsverfahren geltend zu machen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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