Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-197/23S. S.A. v C. sp. z o.o
- Entschieden
- 2024-11-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:956
- CELEX
- 62023CJ0197
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Rechtsbehelfe – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz – Unabhängiges, unparteiisches und durch Gesetz errichtetes Gericht – Nationale Vorschriften über die nach dem Zufallsprinzip vorgenommene Zuweisung von Rechtssachen an Richter eines Gerichts und über die Änderung der Spruchkörper – Bestimmung, die es verbietet, Verstöße gegen diese Vorschriften in einem Berufungsverfahren geltend zu machen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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