Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-196/22IB v Regione Lombardia and Provincia di Pavia
- Entschieden
- 2023-11-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:870
- CELEX
- 62022CJ0196
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Agrarpolitik – Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie – Gemeinschaftliche Beihilferegelung für Aufforstungsmaßnahmen in der Landwirtschaft – Verordnung (EWG) Nr. 2080/92 – Art. 4 – Anwendung der Beihilferegelung durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Mehrjahresprogrammen – Schutz der finanziellen Interessen der Union – Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 – Art. 1 – Begriff ‚Unregelmäßigkeit‘ – Art. 2 – Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und abschreckende Wirkung verwaltungsrechtlicher Maßnahmen und Sanktionen – Art. 4 – Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils – Einzelheiten der Anwendung eines integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems in Bezug auf bestimmte Beihilferegelungen der Union – Nationale Regelung, die im Fall festgestellter Unregelmäßigkeiten den Verlust der Beihilfe und die Rückzahlung der erhaltenen Beträge vorsieht – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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