Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-156/14Tamoil Italia SpA v Ministero dell'Ambiente e della Tutela del Territorio e del Mare
- Entschieden
- 2015-10-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:677
- CELEX
- 62014CO0156
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 191 Abs. 2 AEUV – Richtlinie 2004/35/EG – Umwelthaftung – Nationale Regelung, die für die Verwaltung nicht die Möglichkeit vorsieht, den Eigentümern von verschmutzten Grundstücken, die nicht zu der Verschmutzung beigetragen haben, die Vornahme von Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen aufzuerlegen, und nur die Pflicht zur Erstattung der Kosten der von der Verwaltung durchgeführten Maßnahmen vorsieht – Vereinbarkeit mit dem Verursacherprinzip, den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung und dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen.
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