Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑15/13Technische Universität Hamburg-Harburg and Hochschul-Informations-System GmbH v Datenlotsen Informationssysteme GmbH
- Entschieden
- 2014-05-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:303
- CELEX
- 62013CJ0015
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Öffentliche Lieferaufträge – Richtlinie 2004/18/EG – Auftragserteilung ohne Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens – ‚In‑House‘‑Vergabe – Auftragnehmer, der vom öffentlichen Auftraggeber rechtlich verschieden ist – Voraussetzung einer ‚Kontrolle wie über eigene Dienststellen‘ – Öffentlicher Auftraggeber und Auftragnehmer, zwischen denen kein Kontrollverhältnis besteht – Dritte öffentliche Stelle, die eine teilweise Kontrolle über den öffentlichen Auftraggeber und eine Kontrolle über den Auftragnehmer ausübt, die als eine Kontrolle ‚wie über eigene Dienststellen‘ qualifiziert werden kann – ‚Horizontales In‑House‑Geschäft‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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