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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑119/12Josef Probst v mr.nexnet GmbH

Entschieden
2012-11-22
ECLI
ECLI:EU:C:2012:748
CELEX
62012CJ0119
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Elektronische Kommunikation – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 6 Abs. 2 und 5 – Verarbeitung personenbezogener Daten – Für die Gebührenabrechnung und die Forderungseinziehung erforderliche Verkehrsdaten – Forderungseinziehung durch eine dritte Gesellschaft – Personen, die auf Weisung der Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste handeln.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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  • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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