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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-116/25Ts. E. S. v Direktor na Teritorialno podelenie na Natsionalnia osiguritelen institut - Blagoevgrad

Entschieden
2026-04-23
ECLI
ECLI:EU:C:2026:336
CELEX
62025CJ0116
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Soziale Sicherheit – Wanderarbeitnehmer – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Leistungen bei Arbeitslosigkeit – Berechnung – Art. 62 Abs. 1 und 2 – Letzte Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats – Art. 62 Abs. 3 – Wohnort des Empfängers von Leistungen bei Arbeitslosigkeit, der sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem ‚zuständigen Mitgliedstaat‘ befindet – Berechnungsregel, bei der nicht ‚ausschließlich‘ das Entgelt oder das Erwerbseinkommen berücksichtigt wird, das die betreffende Person aufgrund ihrer letzten Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit erhalten hat – Nationale Regelung, die für Personen, die ihre letzte Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt haben, eine andere Berechnungsregel vorsieht.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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