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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑104/13Olainfarm AS v Latvijas Republikas Veselības ministrija and Zāļu valsts aģentūra

Entschieden
2014-10-23
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2316
CELEX
62013CJ0104
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Industriepolitik – Richtlinie 2001/83/EG – Humanarzneimittel – Art. 6 – Genehmigung für das Inverkehrbringen – Art. 8 Abs. 3 Buchst. i – Verpflichtung, dem Genehmigungsantrag die Ergebnisse pharmazeutischer, vorklinischer und klinischer Versuche beizufügen – Ausnahmen bezüglich der vorklinischen und klinischen Versuche – Art. 10 – Generika – Begriff ‚Referenzarzneimittel‘ – Subjektives Recht des Inhabers einer Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Referenzarzneimittels, die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Generikums dieses Arzneimittels anzufechten – Art. 10a – Arzneimittel, deren Wirkstoffe für mindestens zehn Jahre in der Europäischen Union allgemein medizinisch verwendet wurden – Möglichkeit, ein Arzneimittel, für das die Genehmigung unter Berücksichtigung der in Art. 10a vorgesehenen Ausnahme erteilt wurde, als Referenzarzneimittel zu verwenden, um eine Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Generikums zu erhalten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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