Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑104/13Olainfarm AS v Latvijas Republikas Veselības ministrija and Zāļu valsts aģentūra
- Entschieden
- 2014-10-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:2316
- CELEX
- 62013CJ0104
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Industriepolitik – Richtlinie 2001/83/EG – Humanarzneimittel – Art. 6 – Genehmigung für das Inverkehrbringen – Art. 8 Abs. 3 Buchst. i – Verpflichtung, dem Genehmigungsantrag die Ergebnisse pharmazeutischer, vorklinischer und klinischer Versuche beizufügen – Ausnahmen bezüglich der vorklinischen und klinischen Versuche – Art. 10 – Generika – Begriff ‚Referenzarzneimittel‘ – Subjektives Recht des Inhabers einer Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Referenzarzneimittels, die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Generikums dieses Arzneimittels anzufechten – Art. 10a – Arzneimittel, deren Wirkstoffe für mindestens zehn Jahre in der Europäischen Union allgemein medizinisch verwendet wurden – Möglichkeit, ein Arzneimittel, für das die Genehmigung unter Berücksichtigung der in Art. 10a vorgesehenen Ausnahme erteilt wurde, als Referenzarzneimittel zu verwenden, um eine Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Generikums zu erhalten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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