Agent · vida-2025-516-2
VIDA artikel 2: Änderungen der Richtlinie 2006/112/EG mit Wirkung vom 1. Januar 2027
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32025L0516 · 2026-08-31 · Gewicht 63 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, VIDA artikel 2
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
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Kurze Antwort
What does VIDA Article 2 require, and what outcome does the rule tree give?
VIDA Article 2 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32025L0516. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
VIDA Article 2Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. Die Richtlinie 2006/112/EG wird wie folgt geändert:
- Paragraph 2 applies. 1.
- Paragraph 3 applies. Artikel 14a erhält folgende Fassung:
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
Die Richtlinie 2006/112/EG wird wie folgt geändert:
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
1.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Artikel 14a erhält folgende Fassung:
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(1) Steuerpflichtige, die Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, beispielsweise eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals oder Ähnlichem, unterstützen, werden behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert hätten.
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(2) Steuerpflichtige, die die Lieferung von Gegenständen innerhalb der Gemeinschaft durch einen nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen an einen Steuerpflichtigen oder eine nichtsteuerpflichtige juristische Person, dessen bzw. deren innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen gemäß Artikel 3 Absatz 1 nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, oder an eine andere nicht steuerpflichtige Person durch die N…
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Juli 2027 auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhaltenen Informationen einen Bewertungsbericht über das Funktionieren der Regel des ‚fiktiven Lieferers‘ gemäß Unterabsatz 1 sowie gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag für ihre weitere Verlängerung vor.“
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
2.
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
Artikel 17a wird wie folgt geändert:
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
a)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
„a)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
Gegenstände werden am oder vor dem 30. Juni 2028 von einem Steuerpflichtigen oder auf seine Rechnung von einem Dritten in einen anderen Mitgliedstaat im Hinblick darauf versandt oder befördert, zu einem späteren Zeitpunkt und nach der Ankunft an einen anderen Steuerpflichtigen geliefert zu werden, der gemäß einer bestehenden Vereinbarung zwischen den beiden Steuerpflichtigen zur Übernahme des Eigentums an diesen Gege…
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
b)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
Folgender Absatz wird angefügt:
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1Die Richtlinie 2006/112/EG wird wie folgt geändert:
- 21.
- 3Artikel 14a erhält folgende Fassung:
- 4(1) Steuerpflichtige, die Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, beispielsweise eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals oder Ähnlichem, unterstützen, werden behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert hätten.
- 5(2) Steuerpflichtige, die die Lieferung von Gegenständen innerhalb der Gemeinschaft durch einen nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen an einen Steuerpflichtigen oder eine nichtsteuerpflichtige juristische Person, dessen bzw. deren innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen gemäß Artikel 3 Absatz 1 nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, oder an eine andere nicht steuerpflichtige Person durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, beispielsweise eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals oder Ähnlichem, unterstützen, werden behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert hätten.
- 6Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Juli 2027 auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhaltenen Informationen einen Bewertungsbericht über das Funktionieren der Regel des ‚fiktiven Lieferers‘ gemäß Unterabsatz 1 sowie gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag für ihre weitere Verlängerung vor.“
- 72.
- 8Artikel 17a wird wie folgt geändert:
- 9a)
- 10Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
- 11„a)
- 12Gegenstände werden am oder vor dem 30. Juni 2028 von einem Steuerpflichtigen oder auf seine Rechnung von einem Dritten in einen anderen Mitgliedstaat im Hinblick darauf versandt oder befördert, zu einem späteren Zeitpunkt und nach der Ankunft an einen anderen Steuerpflichtigen geliefert zu werden, der gemäß einer bestehenden Vereinbarung zwischen den beiden Steuerpflichtigen zur Übernahme des Eigentums an diesen Gegenständen berechtigt ist;“.
- 13b)
- 14Folgender Absatz wird angefügt:
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32025L0516 art. 2, Änderungen der Richtlinie 2006/112/EG mit Wirkung vom 1. Januar 2027. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/vida-2025-516/artikel-2 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:b536e21e84fca204, bygge legal-2026-08-25).