Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Die Datenmaschine wird täglich mit Tausenden neuer juristischer Datenpunkte aktualisiert, die die Entscheidungsgrundlage der Gesellschaft stärken

Agent · vida-2025-516-2

VIDA artikel 2: Änderungen der Richtlinie 2006/112/EG mit Wirkung vom 1. Januar 2027

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32025L0516 · 2026-08-31 · Gewicht 63 · minimal-risk

OpenOpen reading. No metering is planned for this class.

VIDAOffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, VIDA artikel 2
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-31Aktuell
Verantwortlicher Herausgeber
ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    Die Richtlinie 2006/112/EG wird wie folgt geändert:

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    1.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    Artikel 14a erhält folgende Fassung:

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (1) Steuerpflichtige, die Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, beispielsweise eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals oder Ähnlichem, unterstützen, werden behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert hätten.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    (2) Steuerpflichtige, die die Lieferung von Gegenständen innerhalb der Gemeinschaft durch einen nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen an einen Steuerpflichtigen oder eine nichtsteuerpflichtige juristische Person, dessen bzw. deren innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen gemäß Artikel 3 Absatz 1 nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, oder an eine andere nicht steuerpflichtige Person durch die N…

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Juli 2027 auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhaltenen Informationen einen Bewertungsbericht über das Funktionieren der Regel des ‚fiktiven Lieferers‘ gemäß Unterabsatz 1 sowie gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag für ihre weitere Verlängerung vor.“

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    2.

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    Artikel 17a wird wie folgt geändert:

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    a)

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    „a)

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    Gegenstände werden am oder vor dem 30. Juni 2028 von einem Steuerpflichtigen oder auf seine Rechnung von einem Dritten in einen anderen Mitgliedstaat im Hinblick darauf versandt oder befördert, zu einem späteren Zeitpunkt und nach der Ankunft an einen anderen Steuerpflichtigen geliefert zu werden, der gemäß einer bestehenden Vereinbarung zwischen den beiden Steuerpflichtigen zur Übernahme des Eigentums an diesen Gege…

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    b)

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    Folgender Absatz wird angefügt:

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1Die Richtlinie 2006/112/EG wird wie folgt geändert:
  2. 21.
  3. 3Artikel 14a erhält folgende Fassung:
  4. 4(1) Steuerpflichtige, die Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, beispielsweise eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals oder Ähnlichem, unterstützen, werden behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert hätten.
  5. 5(2) Steuerpflichtige, die die Lieferung von Gegenständen innerhalb der Gemeinschaft durch einen nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen an einen Steuerpflichtigen oder eine nichtsteuerpflichtige juristische Person, dessen bzw. deren innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen gemäß Artikel 3 Absatz 1 nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, oder an eine andere nicht steuerpflichtige Person durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, beispielsweise eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals oder Ähnlichem, unterstützen, werden behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert hätten.
  6. 6Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Juli 2027 auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhaltenen Informationen einen Bewertungsbericht über das Funktionieren der Regel des ‚fiktiven Lieferers‘ gemäß Unterabsatz 1 sowie gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag für ihre weitere Verlängerung vor.“
  7. 72.
  8. 8Artikel 17a wird wie folgt geändert:
  9. 9a)
  10. 10Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
  11. 11„a)
  12. 12Gegenstände werden am oder vor dem 30. Juni 2028 von einem Steuerpflichtigen oder auf seine Rechnung von einem Dritten in einen anderen Mitgliedstaat im Hinblick darauf versandt oder befördert, zu einem späteren Zeitpunkt und nach der Ankunft an einen anderen Steuerpflichtigen geliefert zu werden, der gemäß einer bestehenden Vereinbarung zwischen den beiden Steuerpflichtigen zur Übernahme des Eigentums an diesen Gegenständen berechtigt ist;“.
  13. 13b)
  14. 14Folgender Absatz wird angefügt:

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (direktiv)
act32025L0516
chapter
article2
paragraphs14
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

callhttps://legal.exploreworldai.com/api/public/v1/agents/vida-2025-516-2/run
methodGET
outputmatched, outcome, trace, missing, hash
Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
stabilityRegelträdet versioneras. En ändring byter artefakthash, aldrig adress.

Hashes

textsha256:a742c3d4a2f84c84d9a5a8c4be61d9a27dd31f38c0b60ceefee643ea021c1049
scriptsha256:e3549fc709902750799506c5dd6c148397339ca9cf80f49ee18639c963ffcad3
enginesha256:0a4bd50d21f8ec9be383fc091511008b76ad61909cbfb674eab56fe567fbd7a0
agentsha256:a77dd2dbd2b301266fde5e7964b3d5166701a18d0e45a804f5c50e3021c0e41a
versionagent-engine-1+legal-2026-08-25 / a77dd2dbd2b30126

Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32025L0516 art. 2, Änderungen der Richtlinie 2006/112/EG mit Wirkung vom 1. Januar 2027. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/vida-2025-516/artikel-2 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:b536e21e84fca204, bygge legal-2026-08-25).