Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Agent · psd2-2015-2366-83

PSD2 artikel 83: Zahlungsvorgänge mit Übertragung auf ein Zahlungskonto

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32015L2366 · 2026-08-18 · Gewicht 59 · minimal-risk

OpenOpen reading. No metering is planned for this class.

PSD2Offizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, PSD2 artikel 83
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-18Aktuell
Verantwortlicher Herausgeber
ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Mitgliedstaaten schreiben dem Zahlungsdienstleister des Zahlers vor, sicherzustellen, dass nach Eingang im Sinne des Artikels 78 der Betrag des Zahlungsvorgangs bis Ende des folgenden Geschäftstags dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird. Diese Frist kann für in Papierform ausgelöste Zahlungsvorgänge um einen weiteren Geschäftstag verlängert werden.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den Betrag des Zahlungsvorgangs dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers gemäß Artikel 87 wertstellt und verfügbar macht, nachdem er seinerseits den Geldbetrag erhalten hat.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers dem Zahlungsdienstleister des Zahlers einen vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelösten Zahlungsauftrag innerhalb der zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungsdienstleister vereinbarten Fristen übermittelt, um im Falle von Lastschriften die Verrechnung am vereinbarten Fälligkeitstermin zu ermöglichen.

    Absatz 3

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Mitgliedstaaten schreiben dem Zahlungsdienstleister des Zahlers vor, sicherzustellen, dass nach Eingang im Sinne des Artikels 78 der Betrag des Zahlungsvorgangs bis Ende des folgenden Geschäftstags dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird. Diese Frist kann für in Papierform ausgelöste Zahlungsvorgänge um einen weiteren Geschäftstag verlängert werden.
  2. 2(2) Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den Betrag des Zahlungsvorgangs dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers gemäß Artikel 87 wertstellt und verfügbar macht, nachdem er seinerseits den Geldbetrag erhalten hat.
  3. 3(3) Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers dem Zahlungsdienstleister des Zahlers einen vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelösten Zahlungsauftrag innerhalb der zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungsdienstleister vereinbarten Fristen übermittelt, um im Falle von Lastschriften die Verrechnung am vereinbarten Fälligkeitstermin zu ermöglichen.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (direktiv)
act32015L2366
chapter
article83
paragraphs3
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisorFinansinspektionen — Sweden
national

Schnittstelle

callhttps://legal.exploreworldai.com/api/public/v1/agents/psd2-2015-2366-83/run
methodGET
outputmatched, outcome, trace, missing, hash
Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
stabilityRegelträdet versioneras. En ändring byter artefakthash, aldrig adress.

Hashes

textsha256:0da15b3f8ec49e4cf2e1ea83fd5b95ae6ab5c5d0d495286cb8313e6088b38cea
scriptsha256:ca81f342884c1281cede0de6d7890e3d71f38c5f6dfa2619d1b70ba47ef0f757
enginesha256:0a4bd50d21f8ec9be383fc091511008b76ad61909cbfb674eab56fe567fbd7a0
agentsha256:b95118701efacca5060fe619c22f49eb693dcf730684e6548bdc9ea5e5f27231
versionagent-engine-1+legal-2026-08-25 / b95118701efacca5

Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32015L2366 art. 83, Zahlungsvorgänge mit Übertragung auf ein Zahlungskonto. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/psd2-2015-2366/artikel-83 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:32f7eb31d08ef794, bygge legal-2026-08-25).