Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Agent · psd2-2015-2366-55

PSD2 artikel 55: Kündigung

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32015L2366 · 2026-08-18 · Gewicht 67 · minimal-risk

OpenOpen reading. No metering is planned for this class.

PSD2Offizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, PSD2 artikel 55
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-18Aktuell
Verantwortlicher Herausgeber
ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Der Zahlungsdienstnutzer kann den Rahmenvertrag jederzeit kündigen, sofern die Parteien nicht eine Kündigungsfrist vereinbart haben. Die Kündigungsfrist darf einen Monat nicht überschreiten.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Die Kündigung des Rahmenvertrags muss für den Zahlungsdienstnutzer kostenlos sein, es sei denn, der Vertrag war weniger als sechs Monate in Kraft. Sofern Entgelte für die Kündigung des Rahmenvertrags anfallen, müssen sie angemessen und an den Kosten ausgerichtet sein.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Sofern im Rahmenvertrag vereinbart, kann der Zahlungsdienstleister einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Rahmenvertrag unter Einhaltung einer Zweimonatsfrist nach Maßgabe des Artikels 51 Absatz 1 kündigen.

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (4) Regelmäßig erhobene Zahlungsdienstentgelte sind nur anteilmäßig bis zur Kündigung des Vertrags durch den Zahlungsdienstnutzer zu entrichten. Im Voraus gezahlte Entgelte sind anteilmäßig zu erstatten.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    (5) Dieser Artikel berührt nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über das Recht der Parteien, den Rahmenvertrag für aufgehoben oder nichtig zu erklären.

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    (6) Die Mitgliedstaaten können Vorschriften erlassen, die für Zahlungsdienstnutzer vorteilhafter sind.

    Absatz 6

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Der Zahlungsdienstnutzer kann den Rahmenvertrag jederzeit kündigen, sofern die Parteien nicht eine Kündigungsfrist vereinbart haben. Die Kündigungsfrist darf einen Monat nicht überschreiten.
  2. 2(2) Die Kündigung des Rahmenvertrags muss für den Zahlungsdienstnutzer kostenlos sein, es sei denn, der Vertrag war weniger als sechs Monate in Kraft. Sofern Entgelte für die Kündigung des Rahmenvertrags anfallen, müssen sie angemessen und an den Kosten ausgerichtet sein.
  3. 3(3) Sofern im Rahmenvertrag vereinbart, kann der Zahlungsdienstleister einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Rahmenvertrag unter Einhaltung einer Zweimonatsfrist nach Maßgabe des Artikels 51 Absatz 1 kündigen.
  4. 4(4) Regelmäßig erhobene Zahlungsdienstentgelte sind nur anteilmäßig bis zur Kündigung des Vertrags durch den Zahlungsdienstnutzer zu entrichten. Im Voraus gezahlte Entgelte sind anteilmäßig zu erstatten.
  5. 5(5) Dieser Artikel berührt nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über das Recht der Parteien, den Rahmenvertrag für aufgehoben oder nichtig zu erklären.
  6. 6(6) Die Mitgliedstaaten können Vorschriften erlassen, die für Zahlungsdienstnutzer vorteilhafter sind.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (direktiv)
act32015L2366
chapter
article55
paragraphs6
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisorFinansinspektionen — Sweden
national

Schnittstelle

callhttps://legal.exploreworldai.com/api/public/v1/agents/psd2-2015-2366-55/run
methodGET
outputmatched, outcome, trace, missing, hash
Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
stabilityRegelträdet versioneras. En ändring byter artefakthash, aldrig adress.

Hashes

textsha256:94d5f7eca2f5ffff6ba7325ece10231211286cb905eba6ef737224e18138eb57
scriptsha256:5c591146537f23b22e60d6f22622bd38fedd939ff4434c69e8591b3d97772810
enginesha256:0a4bd50d21f8ec9be383fc091511008b76ad61909cbfb674eab56fe567fbd7a0
agentsha256:61c68560ffac6a8ed74bcd6efbb9dd75a377c9254b6e160bed3d4b14b01d8157
versionagent-engine-1+legal-2026-08-25 / 61c68560ffac6a8e

Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32015L2366 art. 55, Kündigung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/psd2-2015-2366/artikel-55 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:afb84b245e8e3717, bygge legal-2026-08-25).