Agent · plattformsarbete-2024-2831-1
PLATFORM-WORK artikel 1: Gegenstand und Anwendungsbereich
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L2831 · 2026-08-22 · Gewicht 63 · minimal-risk
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PLATFORM-WORKOffizielle Quelle
- Was diese Seite ist
- Agent, PLATFORM-WORK artikel 1
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does PLATFORM-WORK Article 1 require, and what outcome does the rule tree give?
PLATFORM-WORK Article 1 is tested here by a deterministic rule tree of 10 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32024L2831. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
PLATFORM-WORK Article 1Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Zweck dieser Richtlinie ist es, die Arbeitsbedingungen und den Schutz personenbezogener Daten in der Plattformarbeit zu verbessern, indem
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. Maßnahmen zur Erleichterung der Bestimmung des korrekten Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten, eingeführt werden,
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Zweck dieser Richtlinie ist es, die Arbeitsbedingungen und den Schutz personenbezogener Daten in der Plattformarbeit zu verbessern, indem
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Maßnahmen zur Erleichterung der Bestimmung des korrekten Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten, eingeführt werden,
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
die Transparenz, Fairness, Aufsicht durch Menschen, Sicherheit und Rechenschaft beim algorithmischen Management bei Plattformarbeit gefördert werden und
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
die Transparenz bei Plattformarbeit, auch in grenzüberschreitenden Situationen, verbessert wird.
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
(2) In dieser Richtlinie werden die Mindestrechte festgelegt, die auf jede Person, die Plattformarbeit in der Union leistet und die nach den Rechtsvorschriften, Kollektiv- bzw. Tarifverträgen oder Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten einen Arbeitsvertrag hat oder in einem Arbeitsverhältnis steht bzw. bei der nach der Beurteilung des Sachverhaltes vom Bestehen eines Arbeitsvertrags oder eines Arbeitsverhältnisses ausge…
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
Mit dieser Richtlinie werden auch Vorschriften festgelegt, mit denen der Schutz natürlicher Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verbessert wird, indem Maßnahmen zum algorithmischen Management vorgesehen werden, die für Personen gelten, die in der Union Plattformarbeit leisten, einschließlich derjenigen, die weder über einen Arbeitsvertrag verfügen noch in einem Arbeitsverhältni…
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
(3) Diese Richtlinie gilt für digitale Arbeitsplattformen, die in der Union geleistete Plattformarbeit organisieren, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung oder von dem ansonsten anwendbaren Recht.
Absatz 10
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Zweck dieser Richtlinie ist es, die Arbeitsbedingungen und den Schutz personenbezogener Daten in der Plattformarbeit zu verbessern, indem
- 2a)
- 3Maßnahmen zur Erleichterung der Bestimmung des korrekten Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten, eingeführt werden,
- 4b)
- 5die Transparenz, Fairness, Aufsicht durch Menschen, Sicherheit und Rechenschaft beim algorithmischen Management bei Plattformarbeit gefördert werden und
- 6c)
- 7die Transparenz bei Plattformarbeit, auch in grenzüberschreitenden Situationen, verbessert wird.
- 8(2) In dieser Richtlinie werden die Mindestrechte festgelegt, die auf jede Person, die Plattformarbeit in der Union leistet und die nach den Rechtsvorschriften, Kollektiv- bzw. Tarifverträgen oder Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten einen Arbeitsvertrag hat oder in einem Arbeitsverhältnis steht bzw. bei der nach der Beurteilung des Sachverhaltes vom Bestehen eines Arbeitsvertrags oder eines Arbeitsverhältnisses ausgegangen werden kann, Anwendung finden, wobei die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu berücksichtigen ist.
- 9Mit dieser Richtlinie werden auch Vorschriften festgelegt, mit denen der Schutz natürlicher Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verbessert wird, indem Maßnahmen zum algorithmischen Management vorgesehen werden, die für Personen gelten, die in der Union Plattformarbeit leisten, einschließlich derjenigen, die weder über einen Arbeitsvertrag verfügen noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
- 10(3) Diese Richtlinie gilt für digitale Arbeitsplattformen, die in der Union geleistete Plattformarbeit organisieren, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung oder von dem ansonsten anwendbaren Recht.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L2831 art. 1, Gegenstand und Anwendungsbereich. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/plattformsarbete-2024-2831/artikel-1 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:9d171d29b8374a86, bygge legal-2026-08-25).