Agent · institutions-2018-1725-93
EUDPR artikel 93: Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32018R1725 · 2026-08-18 · Gewicht 62 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EUDPR artikel 93
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does EUDPR Article 93 require, and what outcome does the rule tree give?
EUDPR Article 93 is tested here by a deterministic rule tree of 11 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32018R1725. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EUDPR Article 93Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt der Verantwortliche die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung.
- Paragraph 2 applies. (2) Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Benachrichtigung der betroffenen Person beschreibt in klarer und einfacher Sprache die Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und enthält zumindest die in Artikel 92 Absatz 2 Buchstaben b, c und d genannten Informationen und Empfehlungen.
- Paragraph 3 applies. (3) Die Benachrichtigung der betroffenen Person gemäß Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt der Verantwortliche die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Benachrichtigung der betroffenen Person beschreibt in klarer und einfacher Sprache die Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und enthält zumindest die in Artikel 92 Absatz 2 Buchstaben b, c und d genannten Informationen und Empfehlungen.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die Benachrichtigung der betroffenen Person gemäß Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
a)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
der Verantwortliche hat geeignete technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen getroffen, und diese Vorkehrungen wurden auf die von der Verletzung betroffenen operativen personenbezogenen Daten angewandt, insbesondere solche, durch die die operativen personenbezogenen Daten für alle Personen, die nicht zum Zugang zu den operativen personenbezogenen Daten befugt sind, unzugänglich gemacht werden, etwa durch…
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
b)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
der Verantwortliche hat durch nachfolgende Maßnahmen sichergestellt, dass das hohe Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen gemäß Absatz 1 aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr besteht;
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
c)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
dies wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. In diesem Fall hat stattdessen eine öffentliche Bekanntmachung oder eine ähnliche Maßnahme zu erfolgen, durch die die betroffenen Personen vergleichbar wirksam informiert werden.
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
(4) Wenn der Verantwortliche die betroffene Person nicht bereits über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten benachrichtigt hat, kann der Europäische Datenschutzbeauftragte unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit, mit der die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu einem hohen Risiko führt, von dem Verantwortlichen verlangen, dies nachzuholen oder er kann feststellen, dass bestimmte der…
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
(5) Die Benachrichtigung der betroffenen Person gemäß Absatz 1 dieses Artikels kann unter den in Artikel 79 Absatz 3 genannten Voraussetzungen und aus den dort genannten Gründen aufgeschoben, eingeschränkt oder unterlassen werden.
Absatz 11
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt der Verantwortliche die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung.
- 2(2) Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Benachrichtigung der betroffenen Person beschreibt in klarer und einfacher Sprache die Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und enthält zumindest die in Artikel 92 Absatz 2 Buchstaben b, c und d genannten Informationen und Empfehlungen.
- 3(3) Die Benachrichtigung der betroffenen Person gemäß Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- 4a)
- 5der Verantwortliche hat geeignete technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen getroffen, und diese Vorkehrungen wurden auf die von der Verletzung betroffenen operativen personenbezogenen Daten angewandt, insbesondere solche, durch die die operativen personenbezogenen Daten für alle Personen, die nicht zum Zugang zu den operativen personenbezogenen Daten befugt sind, unzugänglich gemacht werden, etwa durch Verschlüsselung;
- 6b)
- 7der Verantwortliche hat durch nachfolgende Maßnahmen sichergestellt, dass das hohe Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen gemäß Absatz 1 aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr besteht;
- 8c)
- 9dies wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. In diesem Fall hat stattdessen eine öffentliche Bekanntmachung oder eine ähnliche Maßnahme zu erfolgen, durch die die betroffenen Personen vergleichbar wirksam informiert werden.
- 10(4) Wenn der Verantwortliche die betroffene Person nicht bereits über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten benachrichtigt hat, kann der Europäische Datenschutzbeauftragte unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit, mit der die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu einem hohen Risiko führt, von dem Verantwortlichen verlangen, dies nachzuholen oder er kann feststellen, dass bestimmte der in Absatz 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
- 11(5) Die Benachrichtigung der betroffenen Person gemäß Absatz 1 dieses Artikels kann unter den in Artikel 79 Absatz 3 genannten Voraussetzungen und aus den dort genannten Gründen aufgeschoben, eingeschränkt oder unterlassen werden.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32018R1725 art. 93, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/institutions-2018-1725/artikel-93 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:a8ddab809b6d528d, bygge legal-2026-08-25).