Agent · institutions-2018-1725-92
EUDPR artikel 92: Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32018R1725 · 2026-08-18 · Gewicht 62 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EUDPR artikel 92
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does EUDPR Article 92 require, and what outcome does the rule tree give?
EUDPR Article 92 is tested here by a deterministic rule tree of 13 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32018R1725. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EUDPR Article 92Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Der Verantwortliche meldet eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Erfolgt die Meldung an den Europäischen Date…
- Paragraph 2 applies. (2) Die Meldung nach Absatz 1 enthält zumindest folgende Informationen:
- Paragraph 3 applies. a)
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Der Verantwortliche meldet eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Erfolgt die Meldung an den Europäischen Date…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Meldung nach Absatz 1 enthält zumindest folgende Informationen:
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
a)
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien operativer personenbezogener Daten und der ungefähren Zahl der betroffenen operativen personenbezogenen Datensätze,
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
b)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
Name und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten,
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
c)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten,
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
d)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
eine Beschreibung der vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
(3) Wenn und soweit die in Absatz 2 genannten Informationen nicht zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, können diese Informationen ohne unangemessene weitere Verzögerung schrittweise zur Verfügung gestellt werden.
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
(4) Der Verantwortliche dokumentiert Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach Absatz 1 einschließlich aller im Zusammenhang mit der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten stehenden Fakten, deren Auswirkungen und der ergriffenen Abhilfemaßnahmen. Anhand dieser Dokumentation muss der Europäische Datenschutzbeauftragte die Einhaltung dieses Artikels überprüfen können.
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
(5) Sind von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten operative personenbezogene Daten betroffen, die von oder an zuständige Behörden übermittelt wurden, teilt der Verantwortliche die in Absatz 2 genannten Informationen den zuständigen Behörden unverzüglich mit.
Absatz 13
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Der Verantwortliche meldet eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Erfolgt die Meldung an den Europäischen Datenbeauftragten nicht binnen 72 Stunden, so ist ihr eine Begründung für die Verzögerung beizufügen.
- 2(2) Die Meldung nach Absatz 1 enthält zumindest folgende Informationen:
- 3a)
- 4eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien operativer personenbezogener Daten und der ungefähren Zahl der betroffenen operativen personenbezogenen Datensätze,
- 5b)
- 6Name und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten,
- 7c)
- 8eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten,
- 9d)
- 10eine Beschreibung der vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
- 11(3) Wenn und soweit die in Absatz 2 genannten Informationen nicht zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, können diese Informationen ohne unangemessene weitere Verzögerung schrittweise zur Verfügung gestellt werden.
- 12(4) Der Verantwortliche dokumentiert Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach Absatz 1 einschließlich aller im Zusammenhang mit der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten stehenden Fakten, deren Auswirkungen und der ergriffenen Abhilfemaßnahmen. Anhand dieser Dokumentation muss der Europäische Datenschutzbeauftragte die Einhaltung dieses Artikels überprüfen können.
- 13(5) Sind von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten operative personenbezogene Daten betroffen, die von oder an zuständige Behörden übermittelt wurden, teilt der Verantwortliche die in Absatz 2 genannten Informationen den zuständigen Behörden unverzüglich mit.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32018R1725 art. 92, Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an den Europäischen Datenschutzbeauftragten. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/institutions-2018-1725/artikel-92 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:619b367849f4884c, bygge legal-2026-08-25).