Agent · institutions-2018-1725-61
EUDPR artikel 61: Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und den nationalen Aufsichtsbehörden
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32018R1725 · 2026-08-18 · Gewicht 62 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EUDPR artikel 61
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
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Kurze Antwort
What does EUDPR Article 61 require, and what outcome does the rule tree give?
EUDPR Article 61 is tested here by a deterministic rule tree of 1 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32018R1725. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EUDPR Article 61Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. Der Europäische Datenschutzbeauftragte arbeitet mit den nationalen Aufsichtsbehörden und mit der gemäß Artikel 25 des Beschlusses 2009/917/JI des Rates (19) eingesetzten gemeinsamen Aufsichtsbehörde zusammen, soweit dies für die Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich ist, insbesondere indem sie einander sachdienliche Informationen bereitstellen, einander ersuchen, ihre Befugnisse auszuüben, und ihre jewei…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
Der Europäische Datenschutzbeauftragte arbeitet mit den nationalen Aufsichtsbehörden und mit der gemäß Artikel 25 des Beschlusses 2009/917/JI des Rates (19) eingesetzten gemeinsamen Aufsichtsbehörde zusammen, soweit dies für die Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich ist, insbesondere indem sie einander sachdienliche Informationen bereitstellen, einander ersuchen, ihre Befugnisse auszuüben, und ihre jewei…
Absatz 1
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1Der Europäische Datenschutzbeauftragte arbeitet mit den nationalen Aufsichtsbehörden und mit der gemäß Artikel 25 des Beschlusses 2009/917/JI des Rates (19) eingesetzten gemeinsamen Aufsichtsbehörde zusammen, soweit dies für die Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich ist, insbesondere indem sie einander sachdienliche Informationen bereitstellen, einander ersuchen, ihre Befugnisse auszuüben, und ihre jeweiligen Ersuchen beantworten.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32018R1725 art. 61, Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und den nationalen Aufsichtsbehörden. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/institutions-2018-1725/artikel-61 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:1e178389dfcc70e5, bygge legal-2026-08-25).