AMLR, Artikel 20, NO

(1) Für die Zwecke der Erfüllung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden treffen die Verpflichteten alle folgenden Maßnahmen:

a)

sie stellen die Identität des Kunden fest und überprüfen diese;

b)

sie ermitteln den/die wirtschaftlichen Eigentümer und ergreifen angemessene Maßnahmen, um dessen/deren Identität zu überprüfen, sodass sie davon ausgehen können, den wirtschaftlichen Eigentümer zu kennen und die Eigentümer- und Kontrollstruktur des Kunden zu verstehen;

c)

sie bewerten und beschaffen gegebenenfalls Informationen über und verstehen den Zweck und die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung oder der gelegentlichen Transaktionen;

d)

sie überprüfen, ob der Kunde oder die wirtschaftlichen Eigentümer gezielten finanziellen Sanktionen unterliegt bzw. unterliegen, und im Fall eines Kunden oder einer Partei einer Rechtsvereinbarung, bei der es sich um eine juristische Person handelt, ob natürliche oder juristische Personen, die gezielten finanziellen Sanktionen unterliegen, die juristische Person kontrollieren oder einzeln oder kollektiv mehr als 50 % der Eigentumsrechte oder eine Mehrheitsbeteiligung an dieser juristischen Person haben;

e)

sie bewerten und holen gegebenenfalls Informationen über die Art der Geschäftstätigkeit der Kunden — einschließlich, im Fall von Unternehmen, Informationen zur Frage, ob sie Tätigkeiten ausüben –, ihrer Beschäftigung oder ihres Berufs ein;

f)

sie überwachen die Geschäftsbeziehung kontinuierlich und überprüfen die in deren Verlauf ausgeführten Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese mit ihren Kenntnissen über den Kunden, seine Geschäftstätigkeit und sein Risikoprofil, einschließlich erforderlichenfalls der Herkunft der Mittel, übereinstimmen;

g)

Offizielle Quelle

Version: 281feb7ab9734280

SHA-256: sha256:281feb7ab9734280210960f8135b56f2621caf27d57a3679ff8007838fb052ca

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Source: NovaCopilot