EUDR, Artikel 29, NO

Als Länder oder Landesteile mit „hohem Risiko“ gelten Länder oder Landesteile, für die im Rahmen der Bewertung nach Absatz 3 ein außergewöhnlich hohes Risiko dahingehend festgestellt wird, dass dort relevante Rohstoffe erzeugt werden, für die die relevanten Erzeugnisse gegen Artikel 3 Buchstabe a verstoßen.

Als Länder oder Landesteile mit „geringem Risiko“ gelten Länder oder Landesteile, für die im Rahmen der Bewertung nach Absatz 3 festgestellt wird, dass eine ausreichende Gewähr dafür besteht, dass Fälle der Erzeugung von relevanten Rohstoffen, für die die relevanten Erzeugnisse gegen Artikel 3 Buchstabe a verstoßen, in diesen Ländern oder Landesteilen die Ausnahme sind.

Als Länder oder Landesteile mit „normalem Risiko“ gelten Länder oder Landesteile, die weder in die Kategorie „hohes Risiko“ noch in die Kategorie „geringes Risiko“ fallen.

Ausmaß der Entwaldung und Waldschädigung;

Ausmaß der Erweiterung landwirtschaftlicher Flächen für relevante Rohstoffe;

Erzeugungstrends bei relevanten Rohstoffen und relevanten Erzeugnissen.

von dem Land und den betreffenden regionalen Behörden, Marktteilnehmern, Nichtregierungsorganisationen und Dritten, einschließlich indigener Völker, lokaler Gemeinschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft, vorgelegte Informationen dazu, ob der beabsichtigte nationale Beitrag zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen UNFCCC wirksam Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen durch Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Landnutzung abdeckt;

Abkommen und andere zwischen dem betreffenden Land und der Union und/oder ihren Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte zur Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung und zur Erleichterung der Einhaltung von Artikel 3 durch relevante Rohstoffe und relevante Erzeugnisse sowie ihre wirksame Umsetzung;

ob in dem betreffenden Land nationale oder subnationale Rechtsvorschriften, auch im Einklang mit Artikel 5 des Übereinkommens von Paris, in Kraft sind und das Land wirksame Durchsetzungsmaßnahmen ergreift, um gegen Entwaldung und Waldschädigung vorzugehen und Tätigkeiten, die zu Entwaldung und Waldschädigung führen, zu verhindern und mit Sanktionen zu belegen, und insbesondere, ob es Sanktionen von hinreichender Strenge verhängt, um mögliche Vorteile aus Entwaldung oder Waldschädigung abzuschöpfen;

ob das betreffende Land einschlägige Daten auf transparente Weise zur Verfügung stellt, und gegebenenfalls das Vorhandensein, die Einhaltung und die wirksame Durchsetzung von Rechtsvorschriften zum Schutz der Menschenrechte, der Rechte indigener Völker, lokaler Gemeinschaften und anderer Inhaber gewohnheitsmäßiger Landrechte;

vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder vom Rat der Europäischen Union verhängte Sanktionen für die Einfuhr oder Ausfuhr der relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse.

den Grund oder die Gründe für die beabsichtigte Änderung der Risikokategorie des Landes oder Landesteils;

die Aufforderung, der Kommission schriftlich bezüglich der beabsichtigten Änderung der Risikoeinstufung des Landes oder Landesteils zu antworten;

die Folgen der Einstufung als Land mit hohem oder geringem Risiko.

Offizielle Quelle

Version: 5f0351e29749f75f

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Source: NovaCopilot