EUDR, Artikel 2, NO

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

„relevante Rohstoffe“ Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz;

„relevante Erzeugnisse“ Erzeugnisse gemäß Anhang I, die relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden;

„Entwaldung“ die Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftlich genutzte Flächen, unabhängig davon, ob sie vom Menschen herbeigeführt wird oder nicht;

„Wald“ Flächen von mehr als 0,5 Hektar mit über 5 m hohen Bäumen und einer Überschirmung von mehr als 10 % oder mit Bäumen, die auf dem jeweiligen Standort diese Werte erreichen können, ausgenommen Flächen, die überwiegend landwirtschaftlich oder städtisch genutzt werden;

„landwirtschaftliche Nutzung“ die Nutzung einer Fläche für landwirtschaftliche Zwecke, einschließlich landwirtschaftlicher Plantagen und stillgelegter landwirtschaftlicher Flächen, sowie für Flächen für die Aufzucht von Tieren

„landwirtschaftliche Plantagen“ Flächen mit Baumbeständen in landwirtschaftlichen Erzeugungssystemen wie Obstbaumplantagen, Ölpalmenplantagen oder Olivenhainen und in agroforstwirtschaftlichen Systemen, wenn Kulturen unter Bäumen angebaut werden; dazu gehören alle Plantagen relevanter Rohstoffe außer Holz; landwirtschaftliche Plantagen sind von der Definition des Begriffs „Wald“ ausgenommen;

„Waldschädigung“ strukturelle Veränderungen der Waldbedeckung in Form der Umwandlung von

Primärwäldern oder sich natürlich verjüngenden Wäldern in Plantagenwälder oder in sonstige bewaldete Flächen oder

Primärwäldern in durch Pflanzung entstandene Wälder;

„Primärwald“ natürlich verjüngte Wälder mit einheimischen Baumarten, in denen es keine deutlich sichtbaren Anzeichen für menschliche Eingriffe gibt und die ökologischen Prozesse nicht wesentlich gestört sind;

„sich natürlich verjüngende Wälder“ Wälder, die vorwiegend aus Bäumen bestehen, die durch Naturverjüngung entstanden sind; dies schließt die folgenden Punkte mit ein:

Wälder, in deren Fall eine Unterscheidung zwischen Entstehung durch Pflanzung und Entstehung durch Naturverjüngung nicht möglich ist,

Wälder mit einer Mischung aus natürlich verjüngten einheimischen Baumarten und durch Pflanzung oder Aussaat entstandenen Bäumen, in deren Fall die natürlich verjüngten Bäume bei Reife voraussichtlich den Hauptteil des Holzbestands ausmachen werden,

Offizielle Quelle

Version: 9698d37d6f791161

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Source: NovaCopilot