PSD2, Artikel 56, EU

Im Fall eines einzelnen Zahlungsvorgangs innerhalb eines Rahmenvertrags, der durch den Zahler ausgelöst wurde, teilt der Zahlungsdienstleister auf Verlangen des Zahlers für diesen bestimmten Zahlungsvorgang genaue Informationen über alles Folgende mit:

a)

die maximale Ausführungsfrist;

b)

die dem Zahler in Rechnung gestellten Entgelte;

c)

gegebenenfalls eine Aufschlüsselung der Beträge aller Entgelte.

Offizielle Quelle

Version: eaccd7ca9a1f5289

SHA-256: sha256:eaccd7ca9a1f528903226ab2316e7cf63d2df7c5d575190e4bb7fab59aa03688

Geografische Artikelagenten

Source: NovaCopilot