Legal sources with official primary sources

Printed ·

SMLM PreviewFehler, Bugs und unvollständige Abdeckung können auftretenDas Modell ist im Q4-26 produktionsreif

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Agent · gdpr-2016-679-68

GDPR artikel 68: Europäischer Datenschutzausschuss

What is an agent? Agents execute decisions.

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

Auch gesucht als: Datenschutz-Grundverordnung Artikel 68 · DSGVO Artikel 68 · Verordnung (EU) 2016/679 Artikel 68

CELEX 32016R0679 · 2026-08-18 · Gewicht 84 · minimal-risk

ExtendedOperational weight but lower priority. Metered by volume, not per call, once metering is switched on.

GDPROffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, GDPR artikel 68
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-18Abgelaufen
Verantwortlicher Herausgeber
ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Häufige Fragen zu diesem Gesetz

Jede Frage hat eine eigene Antwort mit Quelle, Präzedenz und Gesetzesstelle.

NovaCopilot leitet eine kurze Antwort aus Gesetzen und Rechtsprechung ab, mit der Quelle direkt darunter. 5 Antworten pro Tag sind kostenlos.

NovaCopilot begründet: eine kurze Antwort mit höchstens 75 Wörtern, nur aus unserem Register, mit der Quelle direkt darunter.

Source: NovaCopilot

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Der Europäische Datenschutzausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) wird als Einrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Der Ausschuss wird von seinem Vorsitz vertreten.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Der Ausschuss besteht aus dem Leiter einer Aufsichtsbehörde jedes Mitgliedstaats und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten oder ihren jeweiligen Vertretern.

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (4) Ist in einem Mitgliedstaat mehr als eine Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Anwendung der nach Maßgabe dieser Verordnung erlassenen Vorschriften zuständig, so wird im Einklang mit den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats ein gemeinsamer Vertreter benannt.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    (5) Die Kommission ist berechtigt, ohne Stimmrecht an den Tätigkeiten und Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen. Die Kommission benennt einen Vertreter. Der Vorsitz des Ausschusses unterrichtet die Kommission über die Tätigkeiten des Ausschusses.

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    (6) In den in Artikel 65 genannten Fällen ist der Europäische Datenschutzbeauftragte nur bei Beschlüssen stimmberechtigt, die Grundsätze und Vorschriften betreffen, die für die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union gelten und inhaltlich den Grundsätzen und Vorschriften dieser Verordnung entsprechen.

    Absatz 6

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Der Europäische Datenschutzausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) wird als Einrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet.
  2. 2(2) Der Ausschuss wird von seinem Vorsitz vertreten.
  3. 3(3) Der Ausschuss besteht aus dem Leiter einer Aufsichtsbehörde jedes Mitgliedstaats und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten oder ihren jeweiligen Vertretern.
  4. 4(4) Ist in einem Mitgliedstaat mehr als eine Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Anwendung der nach Maßgabe dieser Verordnung erlassenen Vorschriften zuständig, so wird im Einklang mit den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats ein gemeinsamer Vertreter benannt.
  5. 5(5) Die Kommission ist berechtigt, ohne Stimmrecht an den Tätigkeiten und Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen. Die Kommission benennt einen Vertreter. Der Vorsitz des Ausschusses unterrichtet die Kommission über die Tätigkeiten des Ausschusses.
  6. 6(6) In den in Artikel 65 genannten Fällen ist der Europäische Datenschutzbeauftragte nur bei Beschlüssen stimmberechtigt, die Grundsätze und Vorschriften betreffen, die für die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union gelten und inhaltlich den Grundsätzen und Vorschriften dieser Verordnung entsprechen.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32016R0679
chapterVII. Cooperation and consistency
article68
paragraphs6
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisorIMY: Sweden
national-

Schnittstelle

callhttps://legal.exploreworldai.com/api/public/v1/agents/gdpr-2016-679-68/run
methodGET
outputmatched, outcome, trace, missing, hash
Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
stabilityRegelträdet versioneras. En ändring byter artefakthash, aldrig adress.

Hashes

textsha256:bbb7c2949e6d0a7f6853e68fac7206d88258705c4e899036457ef7aa778e862b
scriptsha256:65d897667863ed566daaf9f214b6dd739f4e1bf413fa4e6f474ae956865dce0b
enginesha256:0a4bd50d21f8ec9be383fc091511008b76ad61909cbfb674eab56fe567fbd7a0
agentsha256:6386f8eacd4a5f43820dea40f7b350231fb5509e888202f0953a032c8f8d471a
versionagent-engine-1+legal-2026-10-25 / 6386f8eacd4a5f43

Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32016R0679 art. 68, Europäischer Datenschutzausschuss. NovaCopilot, https://legal.exploreworldai.com/agent/gdpr-2016-679/artikel-68 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:a15e09f2e4076207, bygge legal-2026-10-25).