Agent · gdpr-2016-679-12
GDPR artikel 12: Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Operativer Baum, von Hand aus den Tatbestandsmerkmalen geschrieben.
CELEX 32016R0679 · 2026-08-18 · Gewicht 106 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, GDPR artikel 12
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does GDPR Article 12 require, and what outcome does the rule tree give?
GDPR Article 12 is tested here by a deterministic rule tree of 4 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with No request, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32016R0679. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
GDPR Article 12Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- No request. The time limit does not run.
- The time limit in Article 12(3) is exceeded. Information shall be provided without undue delay and at the latest within one month of receipt, unless an extension has been communicated.
- Extension relied on. The period may be extended by two further months where necessary, and the data subject shall be informed within one month with the reasons.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- request_receivedA data subject request has been receivedboolean
- days_elapsedDays since the requestnumber
- complex_extendedExtension decided and communicatedboolean
Regelbaum
Wenn: inte(request_received = true)
No request
The time limit does not run.
Absatz 3
Wenn: alla(days_elapsed >= 31, inte(complex_extended = true))
The time limit in Article 12(3) is exceeded
Information shall be provided without undue delay and at the latest within one month of receipt, unless an extension has been communicated.
Absatz 3
Wenn: complex_extended = true
Extension relied on
The period may be extended by two further months where necessary, and the data subject shall be informed within one month with the reasons.
Absatz 3
Wenn: request_received = true
The time limit is running
Information shall be provided without undue delay and within one month of receipt, in clear and plain language and as a rule free of charge.
Absatz 1, 3, 5
Wenn keine Regel greift: None of the article's conditions are met with the facts supplied. Supply more facts or read the article in full.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 und alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln; dies gilt insbesondere für Informationen, die sich speziell an Kinder richten. Die Übermittlung der Informationen erfolgt schriftlich oder in anderer Form, gegebenenfalls auch elektronisch. Falls von der betroffenen Person verlangt, kann die Information mündlich erteilt werden, sofern die Identität der betroffenen Person in anderer Form nachgewiesen wurde.
- 2(2) Der Verantwortliche erleichtert der betroffenen Person die Ausübung ihrer Rechte gemäß den Artikeln 15 bis 22. In den in Artikel 11 Absatz 2 genannten Fällen darf sich der Verantwortliche nur dann weigern, aufgrund des Antrags der betroffenen Person auf Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß den Artikeln 15 bis 22 tätig zu werden, wenn er glaubhaft macht, dass er nicht in der Lage ist, die betroffene Person zu identifizieren.
- 3(3) Der Verantwortliche stellt der betroffenen Person Informationen über die auf Antrag gemäß den Artikeln 15 bis 22 ergriffenen Maßnahmen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über eine Fristverlängerung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so ist sie nach Möglichkeit auf elektronischem Weg zu unterrichten, sofern sie nichts anderes angibt.
- 4(4) Wird der Verantwortliche auf den Antrag der betroffenen Person hin nicht tätig, so unterrichtet er die betroffene Person ohne Verzögerung, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Gründe hierfür und über die Möglichkeit, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen.
- 5(5) Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 sowie alle Mitteilungen und Maßnahmen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34 werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bei offenkundig unbegründeten oder — insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung — exzessiven Anträgen einer betroffenen Person kann der Verantwortliche entweder
- 6a)
- 7ein angemessenes Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Unterrichtung oder die Mitteilung oder die Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden, oder
- 8b)
- 9sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden.
- 10Der Verantwortliche hat den Nachweis für den offenkundig unbegründeten oder exzessiven Charakter des Antrags zu erbringen.
- 11(6) Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität der natürlichen Person, die den Antrag gemäß den Artikeln 15 bis 21 stellt, so kann er unbeschadet des Artikels 11 zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind.
- 12(7) Die Informationen, die den betroffenen Personen gemäß den Artikeln 13 und 14 bereitzustellen sind, können in Kombination mit standardisierten Bildsymbolen bereitgestellt werden, um in leicht wahrnehmbarer, verständlicher und klar nachvollziehbarer Form einen aussagekräftigen Überblick über die beabsichtigte Verarbeitung zu vermitteln. Werden die Bildsymbole in elektronischer Form dargestellt, müssen sie maschinenlesbar sein.
- 13(8) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 92 delegierte Rechtsakte zur Bestimmung der Informationen, die durch Bildsymbole darzustellen sind, und der Verfahren für die Bereitstellung standardisierter Bildsymbole zu erlassen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32016R0679 art. 12, Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/gdpr-2016-679/artikel-12 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:79da61a2770d0eba, bygge legal-2026-08-25).