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Agentenebene

GDPR

Ein Agent je Artikel. Ein operativer Baum wird von Hand aus den Tatbestandsmerkmalen geschrieben. Ein struktureller Baum folgt den Absätzen wörtlich, in der Originalsprache.

CELEX 32016R0679 · Gelesen 2026-08-18 · Der Rechtsakt

Kurze Antwort

GDPR trägt 99 Artikelagenten, davon 18 mit handgeschriebenem operativem Baum. Jeder Agent hat eigene Adresse, eigene Quellzeile und eigenen Hash.

Gegen den Herausgeber geprüft · 2026-08-18

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Showing 99 of 99 agents · Last read against source: 2026-08-18

ArtikelÜberschriftBaumGewicht
12Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen PersonoperativPremium106
13Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen PersonoperativPremium106
15Auskunftsrecht der betroffenen PersonoperativPremium106
17Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)operativPremium106
22Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich ProfilingoperativPremium106
25Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche VoreinstellungenoperativPremium106
28AuftragsverarbeiteroperativPremium106
30Verzeichnis von VerarbeitungstätigkeitenoperativPremium106
32Sicherheit der VerarbeitungoperativPremium106
33Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die AufsichtsbehördeoperativPremium106
34Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen PersonoperativPremium106
35Datenschutz-FolgenabschätzungoperativPremium106
37Benennung eines DatenschutzbeauftragtenoperativPremium106
44Allgemeine Grundsätze der DatenübermittlungoperativPremium106
46Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter GarantienoperativPremium106
5Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener DatenoperativPremium106
6Rechtmäßigkeit der VerarbeitungoperativPremium106
9Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener DatenoperativPremium106
10Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und StraftatenstrukturellPremium92
11Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich iststrukturellPremium92
14Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurdenstrukturellPremium92
16Recht auf BerichtigungstrukturellPremium92
18Recht auf Einschränkung der VerarbeitungstrukturellPremium92
19Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der VerarbeitungstrukturellPremium92
20Recht auf DatenübertragbarkeitstrukturellPremium92
21WiderspruchsrechtstrukturellPremium92
23BeschränkungenstrukturellPremium92
24Verantwortung des für die Verarbeitung VerantwortlichenstrukturellPremium92
26Gemeinsam für die Verarbeitung VerantwortlichestrukturellPremium92
27Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder AuftragsverarbeiternstrukturellPremium92
29Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des AuftragsverarbeitersstrukturellPremium92
31Zusammenarbeit mit der AufsichtsbehördestrukturellPremium92
36Vorherige KonsultationstrukturellPremium92
38Stellung des DatenschutzbeauftragtenstrukturellPremium92
39Aufgaben des DatenschutzbeauftragtenstrukturellPremium92
40VerhaltensregelnstrukturellPremium92
41Überwachung der genehmigten VerhaltensregelnstrukturellPremium92
42ZertifizierungstrukturellPremium92
43ZertifizierungsstellenstrukturellPremium92
45Datenübermittlung auf der Grundlage eines AngemessenheitsbeschlussesstrukturellPremium92
47Verbindliche interne DatenschutzvorschriftenstrukturellPremium92
48Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder OffenlegungstrukturellPremium92
49Ausnahmen für bestimmte FällestrukturellPremium92
50Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener DatenstrukturellPremium92
51AufsichtsbehördestrukturellPremium92
52UnabhängigkeitstrukturellPremium92
53Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der AufsichtsbehördestrukturellPremium92
54Errichtung der AufsichtsbehördestrukturellPremium92
55ZuständigkeitstrukturellPremium92
56Zuständigkeit der federführenden AufsichtsbehördestrukturellPremium92
57AufgabenstrukturellPremium92
58BefugnissestrukturellPremium92
59TätigkeitsberichtstrukturellPremium92
60Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen AufsichtsbehördenstrukturellPremium92
7Bedingungen für die EinwilligungstrukturellPremium92
8Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der InformationsgesellschaftstrukturellPremium92
1Gegenstand und ZielestrukturellPremium88
2Sachlicher AnwendungsbereichstrukturellPremium88
3Räumlicher AnwendungsbereichstrukturellPremium88
4BegriffsbestimmungenstrukturellPremium88
61Gegenseitige AmtshilfestrukturellExtended84
62Gemeinsame Maßnahmen der AufsichtsbehördenstrukturellExtended84
63KohärenzverfahrenstrukturellExtended84
64Stellungnahme AusschussesstrukturellExtended84
65Streitbeilegung durch den AusschussstrukturellExtended84
66DringlichkeitsverfahrenstrukturellExtended84
67InformationsaustauschstrukturellExtended84
68Europäischer DatenschutzausschussstrukturellExtended84
69UnabhängigkeitstrukturellExtended84
70Aufgaben des AusschussesstrukturellExtended84
71BerichterstattungstrukturellExtended84
72VerfahrensweisestrukturellExtended84
73VorsitzstrukturellExtended84
74Aufgaben des VorsitzesstrukturellExtended84
75SekretariatstrukturellExtended84
76VertraulichkeitstrukturellExtended84
77Recht auf Beschwerde bei einer AufsichtsbehördestrukturellExtended84
78Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine AufsichtsbehördestrukturellExtended84
79Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder AuftragsverarbeiterstrukturellExtended84
80Vertretung von betroffenen PersonenstrukturellExtended84
81Aussetzung des VerfahrensstrukturellExtended84
82Haftung und Recht auf SchadenersatzstrukturellExtended84
83Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von GeldbußenstrukturellExtended84
84SanktionenstrukturellExtended84
85Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und InformationsfreiheitstrukturellExtended84
86Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen DokumentenstrukturellExtended84
87Verarbeitung der nationalen KennzifferstrukturellExtended84
88Datenverarbeitung im BeschäftigungskontextstrukturellExtended84
89Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen ZweckenstrukturellExtended84
90GeheimhaltungspflichtenstrukturellExtended84
91Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder GemeinschaftenstrukturellExtended84
92Ausübung der BefugnisübertragungstrukturellExtended84
93AusschussverfahrenstrukturellExtended84
94Aufhebung der Richtlinie 95/46/EGstrukturellExtended84
95Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EGstrukturellExtended84
96Verhältnis zu bereits geschlossenen ÜbereinkünftenstrukturellExtended84
97Berichte der KommissionstrukturellExtended84
98Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum DatenschutzstrukturellExtended84
99Inkrafttreten und AnwendungstrukturellExtended84