Agent · dora-2022-2554-47
DORA artikel 47: Zusammenarbeit mit den durch die Richtlinie (EU) 2022/2555 geschaffenen Strukturen und Behörden
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2554 · 2026-08-18 · Gewicht 86 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, DORA artikel 47
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does DORA Article 47 require, and what outcome does the rule tree give?
DORA Article 47 is tested here by a deterministic rule tree of 4 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32022R2554. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
DORA Article 47Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Um die Zusammenarbeit zu fördern und den aufsichtlichen Austausch zwischen den gemäß dieser Verordnung benannten zuständigen Behörden und der durch Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2022/2555 eingesetzten Kooperationsgruppe zu ermöglichen, können sich die ESA und die zuständigen Behörden bei Angelegenheiten, die ihre Aufsichtstätigkeiten in Bezug auf Finanzunternehmen betreffen, an den Tätigkeiten der Kooperationsgr…
- Paragraph 2 applies. (2) Die zuständigen Behörden können sich gegebenenfalls an die zentralen Anlaufstellen und die gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 benannten oder eingerichteten CSIRT wenden und mit ihnen Informationen austauschen.
- Paragraph 3 applies. (3) Die zuständigen Behörden können gegebenenfalls die gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 benannten oder eingerichteten zuständigen Behörden um einschlägige fachliche Beratung und Unterstützung ersuchen und Kooperationsvereinbarungen schließen, um die Einrichtung wirksamer und schneller Koordinierungsmechanismen zu ermöglichen.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Um die Zusammenarbeit zu fördern und den aufsichtlichen Austausch zwischen den gemäß dieser Verordnung benannten zuständigen Behörden und der durch Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2022/2555 eingesetzten Kooperationsgruppe zu ermöglichen, können sich die ESA und die zuständigen Behörden bei Angelegenheiten, die ihre Aufsichtstätigkeiten in Bezug auf Finanzunternehmen betreffen, an den Tätigkeiten der Kooperationsgr…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die zuständigen Behörden können sich gegebenenfalls an die zentralen Anlaufstellen und die gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 benannten oder eingerichteten CSIRT wenden und mit ihnen Informationen austauschen.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die zuständigen Behörden können gegebenenfalls die gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 benannten oder eingerichteten zuständigen Behörden um einschlägige fachliche Beratung und Unterstützung ersuchen und Kooperationsvereinbarungen schließen, um die Einrichtung wirksamer und schneller Koordinierungsmechanismen zu ermöglichen.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) In den in Absatz 3 genannten Vereinbarungen können unter anderem Verfahren für die Koordinierung der Aufsichts- bzw. Überwachungstätigkeiten in Bezug auf wesentliche oder wichtige, von der Richtlinie (EU) 2022/2555 erfasste Unternehmen, die gemäß Artikel 31 der vorliegenden Verordnung als kritische IKT-Drittdienstleister eingestuft wurden, festgelegt werden, wozu die Durchführung von Untersuchungen und Vor-Ort-In…
Absatz 4
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Um die Zusammenarbeit zu fördern und den aufsichtlichen Austausch zwischen den gemäß dieser Verordnung benannten zuständigen Behörden und der durch Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2022/2555 eingesetzten Kooperationsgruppe zu ermöglichen, können sich die ESA und die zuständigen Behörden bei Angelegenheiten, die ihre Aufsichtstätigkeiten in Bezug auf Finanzunternehmen betreffen, an den Tätigkeiten der Kooperationsgruppe beteiligen. Die ESA und die zuständigen Behörden können verlangen, zur Teilnahme an den Tätigkeiten der Kooperationsgruppe in Angelegenheiten im Zusammenhang mit den wesentlichen oder wichtigen, von der Richtlinie (EU) 2022/2555 erfassten Unternehmen, die ebenfalls gemäß Artikel 31 der vorliegenden Verordnung als kritische IKT-Drittdienstleister eingestuft wurden, eingeladen zu werden.
- 2(2) Die zuständigen Behörden können sich gegebenenfalls an die zentralen Anlaufstellen und die gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 benannten oder eingerichteten CSIRT wenden und mit ihnen Informationen austauschen.
- 3(3) Die zuständigen Behörden können gegebenenfalls die gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 benannten oder eingerichteten zuständigen Behörden um einschlägige fachliche Beratung und Unterstützung ersuchen und Kooperationsvereinbarungen schließen, um die Einrichtung wirksamer und schneller Koordinierungsmechanismen zu ermöglichen.
- 4(4) In den in Absatz 3 genannten Vereinbarungen können unter anderem Verfahren für die Koordinierung der Aufsichts- bzw. Überwachungstätigkeiten in Bezug auf wesentliche oder wichtige, von der Richtlinie (EU) 2022/2555 erfasste Unternehmen, die gemäß Artikel 31 der vorliegenden Verordnung als kritische IKT-Drittdienstleister eingestuft wurden, festgelegt werden, wozu die Durchführung von Untersuchungen und Vor-Ort-Inspektionen im Einklang mit dem nationalen Recht sowie Mechanismen für den Informationsaustausch zwischen den gemäß der vorliegenden Verordnung zuständigen Behörden und den gemäß der genannten Richtlinie benannten oder eingerichteten Behörden, einschließlich des Zugangs zu den von den letztgenannten Behörden angeforderten Informationen, gehören.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2554 art. 47, Zusammenarbeit mit den durch die Richtlinie (EU) 2022/2555 geschaffenen Strukturen und Behörden. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/dora-2022-2554/artikel-47 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:ce6737ed5cef1185, bygge legal-2026-08-25).