Agent · dora-2022-2554-16
DORA artikel 16: Vereinfachter IKT-Risikomanagementrahmen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2554 · 2026-08-18 · Gewicht 86 · minimal-risk
ExtendedOperational weight but lower priority. Metered by volume, not per call, once metering is switched on.
- Was diese Seite ist
- Agent, DORA artikel 16
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does DORA Article 16 require, and what outcome does the rule tree give?
DORA Article 16 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32022R2554. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
DORA Article 16Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Artikel 5 bis 15 gelten nicht für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, entsprechend der Richtlinie (EU) 2015/2366 ausgenommene Zahlungsinstitute, entsprechend der Richtlinie 2013/36/EU ausgenommene Institute, für die die Mitgliedstaaten beschlossen haben, nicht von der in Artikel 2 Absatz 4 der vorliegenden Verordnung genannten Möglichkeit Gebrauch zu machen, nach der Richtlinie 2009/110/EG ausgenommen…
- Paragraph 2 applies. Unbeschadet des Unterabsatzes 1 müssen die in Unterabsatz 1 genannten Stellen
- Paragraph 3 applies. a)
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Artikel 5 bis 15 gelten nicht für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, entsprechend der Richtlinie (EU) 2015/2366 ausgenommene Zahlungsinstitute, entsprechend der Richtlinie 2013/36/EU ausgenommene Institute, für die die Mitgliedstaaten beschlossen haben, nicht von der in Artikel 2 Absatz 4 der vorliegenden Verordnung genannten Möglichkeit Gebrauch zu machen, nach der Richtlinie 2009/110/EG ausgenommen…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
Unbeschadet des Unterabsatzes 1 müssen die in Unterabsatz 1 genannten Stellen
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
a)
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
einen soliden und dokumentierten IKT-Risikomanagementrahmen errichten und aufrechterhalten, in dem die Mechanismen und Maßnahmen für ein rasches, effizientes und umfassendes Management des IKT-Risikos, einschließlich des Schutzes der einschlägigen physischen Komponenten und Infrastrukturen, detailliert sind;
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
b)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
die Sicherheit und das Funktionieren aller IKT-Systeme fortlaufend überwachen;
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
c)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
die Auswirkungen von IKT-Risiken minimieren, indem solide, resiliente und aktualisierte IKT-Systeme, -Protokolle und -Tools, die zur Unterstützung der Durchführung ihrer Tätigkeiten und zur Bereitstellung von Diensten angemessen sind, verwendet werden, und in angemessener Weise die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit von Daten in den Netzwerk- und Informationssystemen schützen;
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
d)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
eine rasche Ermittlung und Aufdeckung der Ursachen von IKT-Risiken und -Anomalien in den Netzwerk- und Informationssystemen sowie eine rasche Handhabung von IKT-Vorfällen ermöglichen;
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
e)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
die wesentlichen Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern ermitteln;
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
f)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
die Kontinuität kritischer oder wichtiger Funktionen durch Geschäftsfortführungspläne sowie Gegen- und Wiederherstellungsmaßnahmen, die zumindest Sicherungs- und Wiedergewinnungsmaßnahmen umfassen, gewährleisten;
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Artikel 5 bis 15 gelten nicht für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, entsprechend der Richtlinie (EU) 2015/2366 ausgenommene Zahlungsinstitute, entsprechend der Richtlinie 2013/36/EU ausgenommene Institute, für die die Mitgliedstaaten beschlossen haben, nicht von der in Artikel 2 Absatz 4 der vorliegenden Verordnung genannten Möglichkeit Gebrauch zu machen, nach der Richtlinie 2009/110/EG ausgenommene E-Geld-Institute und kleine Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung.
- 2Unbeschadet des Unterabsatzes 1 müssen die in Unterabsatz 1 genannten Stellen
- 3a)
- 4einen soliden und dokumentierten IKT-Risikomanagementrahmen errichten und aufrechterhalten, in dem die Mechanismen und Maßnahmen für ein rasches, effizientes und umfassendes Management des IKT-Risikos, einschließlich des Schutzes der einschlägigen physischen Komponenten und Infrastrukturen, detailliert sind;
- 5b)
- 6die Sicherheit und das Funktionieren aller IKT-Systeme fortlaufend überwachen;
- 7c)
- 8die Auswirkungen von IKT-Risiken minimieren, indem solide, resiliente und aktualisierte IKT-Systeme, -Protokolle und -Tools, die zur Unterstützung der Durchführung ihrer Tätigkeiten und zur Bereitstellung von Diensten angemessen sind, verwendet werden, und in angemessener Weise die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit von Daten in den Netzwerk- und Informationssystemen schützen;
- 9d)
- 10eine rasche Ermittlung und Aufdeckung der Ursachen von IKT-Risiken und -Anomalien in den Netzwerk- und Informationssystemen sowie eine rasche Handhabung von IKT-Vorfällen ermöglichen;
- 11e)
- 12die wesentlichen Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern ermitteln;
- 13f)
- 14die Kontinuität kritischer oder wichtiger Funktionen durch Geschäftsfortführungspläne sowie Gegen- und Wiederherstellungsmaßnahmen, die zumindest Sicherungs- und Wiedergewinnungsmaßnahmen umfassen, gewährleisten;
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2554 art. 16, Vereinfachter IKT-Risikomanagementrahmen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/dora-2022-2554/artikel-16 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:914c3f76a4d80f84, bygge legal-2026-08-25).