Agent · cyberresiliens-2024-2847-27
Cyberresiliensakten artikel 27: Konformitätsvermutung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024R2847 · 2026-08-18 · Gewicht 78 · minimal-risk
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Kurze Antwort
What does Cyberresiliensakten Article 27 require, and what outcome does the rule tree give?
Cyberresiliensakten Article 27 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32024R2847. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
Cyberresiliensakten Article 27Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Bei Produkten mit digitalen Elementen und vom Hersteller festgelegten Verfahren, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I vermutet, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
- Paragraph 2 applies. Die Kommission fordert gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen auf, harmonisierte Normen für die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen auszuarbeiten. Bei der Ausarbeitung von Normungsanträgen für diese Verordnung bemüht sich die Kommission, bestehende europäische und internationale Normen für Cybe…
- Paragraph 3 applies. (2) Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte annehmen, durch die gemeinsame Spezifikationen zu technischen Anforderungen festgelegt werden, deren Befolgung es ermöglicht, die in Anhang I festgelegten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen im Anwendungsbereich dieser Verordnung zu erfüllen.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Bei Produkten mit digitalen Elementen und vom Hersteller festgelegten Verfahren, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I vermutet, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
Die Kommission fordert gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen auf, harmonisierte Normen für die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen auszuarbeiten. Bei der Ausarbeitung von Normungsanträgen für diese Verordnung bemüht sich die Kommission, bestehende europäische und internationale Normen für Cybe…
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(2) Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte annehmen, durch die gemeinsame Spezifikationen zu technischen Anforderungen festgelegt werden, deren Befolgung es ermöglicht, die in Anhang I festgelegten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen im Anwendungsbereich dieser Verordnung zu erfüllen.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
Diese Durchführungsrechtsakte dürfen nur erlassen werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
a)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
die Kommission hat gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen aufgefordert, eine harmonisierte Norm für die in Anhang I aufgeführten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen zu erarbeiten, und:
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
i)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
der Auftrag wurde nicht angenommen,
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
ii)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
die harmonisierten Normen, die dieser Antrag betrifft, werden nicht im Rahmen der in Übereinstimmung mit Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 gesetzten Frist geliefert, oder
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
iii)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
die harmonisierten Normen entsprechen nicht dem Auftrag, und
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
b)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
im Amtsblatt der Europäischen Union wurde kein Verweis im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 auf harmonisierte Normen, die den einschlägigen grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen nach Anhang I der vorliegenden Verordnung genügen, veröffentlicht, und es ist nicht zu erwarten, dass ein solcher Verweis innerhalb eines angemessenen Zeitraums veröffentlicht wird.
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Bei Produkten mit digitalen Elementen und vom Hersteller festgelegten Verfahren, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I vermutet, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
- 2Die Kommission fordert gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen auf, harmonisierte Normen für die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen auszuarbeiten. Bei der Ausarbeitung von Normungsanträgen für diese Verordnung bemüht sich die Kommission, bestehende europäische und internationale Normen für Cybersicherheit zu berücksichtigen, die in Kraft sind oder gerade entwickelt werden, um die Entwicklung harmonisierter Normen im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zu vereinfachen.
- 3(2) Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte annehmen, durch die gemeinsame Spezifikationen zu technischen Anforderungen festgelegt werden, deren Befolgung es ermöglicht, die in Anhang I festgelegten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen im Anwendungsbereich dieser Verordnung zu erfüllen.
- 4Diese Durchführungsrechtsakte dürfen nur erlassen werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- 5a)
- 6die Kommission hat gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen aufgefordert, eine harmonisierte Norm für die in Anhang I aufgeführten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen zu erarbeiten, und:
- 7i)
- 8der Auftrag wurde nicht angenommen,
- 9ii)
- 10die harmonisierten Normen, die dieser Antrag betrifft, werden nicht im Rahmen der in Übereinstimmung mit Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 gesetzten Frist geliefert, oder
- 11iii)
- 12die harmonisierten Normen entsprechen nicht dem Auftrag, und
- 13b)
- 14im Amtsblatt der Europäischen Union wurde kein Verweis im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 auf harmonisierte Normen, die den einschlägigen grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen nach Anhang I der vorliegenden Verordnung genügen, veröffentlicht, und es ist nicht zu erwarten, dass ein solcher Verweis innerhalb eines angemessenen Zeitraums veröffentlicht wird.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024R2847 art. 27, Konformitätsvermutung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/cyberresiliens-2024-2847/artikel-27 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:4ba4a09469f1d481, bygge legal-2026-08-25).