Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

Mål C-384/19European Commission v Kingdom of Spain

Entschieden
2020-04-02
ECLI
ECLI:EU:C:2020:271
CELEX
62019CJ0384
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Bewertung und Management von Hochwasserrisiken – Richtlinie 2007/60/EG – Art. 7 Abs. 1 und 5, Art. 10 Abs. 1 und 2 sowie Art. 15 Abs. 1 – Hochwasserrisikomanagementplan – Erstellung – Konsultation und Information der Öffentlichkeit – Zurverfügungstellung an die Europäische Kommission – Flussgebietseinheiten ES 120 Gran Canaria, ES 122 Fuerteventura, ES 123 Lanzarote, ES 124 Teneriffa, ES 125 La Palma, ES 126 La Gomera und ES 127 El Hierro (Spanien).

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung