Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
Mål C‑139/14Mineralquelle Zurzach AG v Hauptzollamt Singen
- Entschieden
- 2014-10-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:2313
- CELEX
- 62014CO0139
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsamer Zolltarif – Zolltarifliche Einreihung – Kombinierte Nomenklatur – Einreihung der Waren – Tarifposition 2202 10 00 – Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen – Tarifposition 2202 9010 11 – Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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