Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-98/20mBank S.A. v PA
- Entschieden
- 2020-09-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:672
- CELEX
- 62020CO0098
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat – Art. 18 Abs. 2 – Klage des beruflich oder gewerblich Handelnden gegen den Verbraucher – Begriff ‚Wohnsitz des Verbrauchers‘ – Für die Bestimmung des Wohnsitzes des Verbrauchers maßgeblicher Zeitpunkt – Verlegung des Wohnsitzes des Verbrauchers nach Vertragsschluss und vor Klageerhebung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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