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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-98/20mBank S.A. v PA

Entschieden
2020-09-03
ECLI
ECLI:EU:C:2020:672
CELEX
62020CO0098
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat – Art. 18 Abs. 2 – Klage des beruflich oder gewerblich Handelnden gegen den Verbraucher – Begriff ‚Wohnsitz des Verbrauchers‘ – Für die Bestimmung des Wohnsitzes des Verbrauchers maßgeblicher Zeitpunkt – Verlegung des Wohnsitzes des Verbrauchers nach Vertragsschluss und vor Klageerhebung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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