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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑98/13Martin Blomqvist v Rolex SA and Manufacture des Montres Rolex SA

Entschieden
2014-02-06
ECLI
ECLI:EU:C:2014:55
CELEX
62013CJ0098
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen – Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 – Maßnahmen zur Verhinderung des Inverkehrbringens von nachgeahmten Waren und unerlaubt hergestellten Waren – Art. 2 – Geltungsbereich der Verordnung – Aus einem Drittstaat über das Internet erfolgter Verkauf einer nachgeahmten Uhr zu privaten Zwecken an eine Privatperson, die in einem Mitgliedstaat wohnt – Beschlagnahme der Uhr durch die Zollbehörden bei ihrer Einfuhr in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats – Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme – Voraussetzungen – Voraussetzungen betreffend die Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 4 – Verbreitung an die Öffentlichkeit – Richtlinie 2008/95/EG – Art. 5 – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 9 – Benutzung im geschäftlichen Verkehr.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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