Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑98/13Martin Blomqvist v Rolex SA and Manufacture des Montres Rolex SA
- Entschieden
- 2014-02-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:55
- CELEX
- 62013CJ0098
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen – Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 – Maßnahmen zur Verhinderung des Inverkehrbringens von nachgeahmten Waren und unerlaubt hergestellten Waren – Art. 2 – Geltungsbereich der Verordnung – Aus einem Drittstaat über das Internet erfolgter Verkauf einer nachgeahmten Uhr zu privaten Zwecken an eine Privatperson, die in einem Mitgliedstaat wohnt – Beschlagnahme der Uhr durch die Zollbehörden bei ihrer Einfuhr in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats – Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme – Voraussetzungen – Voraussetzungen betreffend die Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 4 – Verbreitung an die Öffentlichkeit – Richtlinie 2008/95/EG – Art. 5 – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 9 – Benutzung im geschäftlichen Verkehr.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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