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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-95/22Proceedings brought by Delgaz Grid SA

Entschieden
2022-09-06
ECLI
ECLI:EU:C:2022:697
CELEX
62022CO0095
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Art. 82 AEUV – Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren – Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf – Richtlinie 2012/13/EU – Art. 6 Abs. 1 – Anwendungsbereich – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz – Beschwerde wegen der überlangen Dauer des Strafverfahrens – Nationale Regelung, die die Einlegung einer solchen Beschwerde nur Personen erlaubt, die die Eigenschaft eines Verdächtigen oder eines Beschuldigten besitzen – Art. 267 AEUV – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Offensichtliche Unzuständigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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