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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-95/20'Varchev Finans' EOOD v Komisia za finansov nadzor

Entschieden
2021-10-28
ECLI
ECLI:EU:C:2021:891
CELEX
62020CJ0095
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2014/65/EU – Märkte für Finanzinstrumente – Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 – Wertpapierfirmen – Art. 56 – Beurteilung der Angemessenheit und damit verbundene Aufbewahrungspflichten – Art. 72 – Aufbewahrung von Aufzeichnungen – Aufbewahrungsmodalitäten – Informationen über die Kundeneinstufung – Informationen über die Kosten und Nebenkosten der Wertpapierdienstleistungen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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