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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-95/19Agenzia delle Dogane v Silcompa SpA

Entschieden
2021-02-24
ECLI
ECLI:EU:C:2021:128
CELEX
62019CJ0095
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 76/308/EWG – Art. 6 und 8 sowie Art. 12 Abs. 1 bis 3 – Gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung bestimmter Forderungen – In zwei Mitgliedstaaten für dieselben Vorgänge fällige Verbrauchsteuer – Richtlinie 92/12/EG – Art. 6 und 20 – Überführung von Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr – Fälschung des begleitenden Verwaltungsdokuments – Zuwiderhandlung oder Unregelmäßigkeit während der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die einem Verfahren der Steueraussetzung unterstellt sind – Unrechtmäßige Entnahme von Waren aus einem Verfahren der Steueraussetzung – ‚Verdoppelung der Steuerforderung‘ in Bezug auf die Verbrauchsteuern – Überprüfung durch die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem die ersuchte Behörde ihren Sitz hat – Ablehnung des Unterstützungsersuchens der zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats – Voraussetzungen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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