Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-95/14Unione Nazionale Industria Conciaria (UNIC) and Unione Nazionale dei Consumatori di Prodotti in Pelle, Materie Concianti, Accessori e Componenti (Uni.co.pel) v FS Retail and Others
- Entschieden
- 2015-07-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:492
- CELEX
- 62014CJ0095
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Warenverkehr – Art. 34 AEUV bis 36 AEUV – Maßnahmen gleicher Wirkung – Richtlinie 94/11/EG – Art. 3 und 5 – Abschließende Harmonisierung – Verbot der Behinderung des Handels mit Schuherzeugnissen, welche den Kennzeichnungsanforderungen der Richtlinie 94/11 entsprechen – Nationale Rechtsvorschriften, nach denen das Ursprungsland auf dem Etikett von Erzeugnissen genannt werden muss, die im Ausland verarbeitet worden sind und die in italienischer Sprache die Angabe ‚pelle‘ tragen – In den freien Verkehr überführte Waren.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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