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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-95/14Unione Nazionale Industria Conciaria (UNIC) and Unione Nazionale dei Consumatori di Prodotti in Pelle, Materie Concianti, Accessori e Componenti (Uni.co.pel) v FS Retail and Others

Entschieden
2015-07-16
ECLI
ECLI:EU:C:2015:492
CELEX
62014CJ0095
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Warenverkehr – Art. 34 AEUV bis 36 AEUV – Maßnahmen gleicher Wirkung – Richtlinie 94/11/EG – Art. 3 und 5 – Abschließende Harmonisierung – Verbot der Behinderung des Handels mit Schuherzeugnissen, welche den Kennzeichnungsanforderungen der Richtlinie 94/11 entsprechen – Nationale Rechtsvorschriften, nach denen das Ursprungsland auf dem Etikett von Erzeugnissen genannt werden muss, die im Ausland verarbeitet worden sind und die in italienischer Sprache die Angabe ‚pelle‘ tragen – In den freien Verkehr überführte Waren.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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