Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-949/19M.A. v Konsul Rzeczypospolitej Polskiej w N
- Entschieden
- 2021-03-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:186
- CELEX
- 62019CJ0949
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung – Visapolitik – Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen – Art. 21 Abs. 2a – Charta der Grundrechte – Art. 47 – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Verweigerung eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt durch den Konsul – Verpflichtung eines Mitgliedstaats, sicherzustellen, dass eine Entscheidung über die Verweigerung eines solchen Visums von einem Gericht überprüft werden kann.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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