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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-939/19Flightright GmbH v Eurowings GmbH

Entschieden
2020-04-30
ECLI
ECLI:EU:C:2020:316
CELEX
62019CO0939
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Ausgleichszahlung für Fluggäste bei Annullierung eines Fluges – Große Verspätung – Ausgleichsanspruch – Maßgebliche Entfernung – Flug mit Zwischenlandung – Direkte Anschlussflüge – Berücksichtigung der Gesamtentfernung des Fluges oder nur der annullierten Teilstrecke.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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