Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-939/19Flightright GmbH v Eurowings GmbH
- Entschieden
- 2020-04-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:316
- CELEX
- 62019CO0939
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Ausgleichszahlung für Fluggäste bei Annullierung eines Fluges – Große Verspätung – Ausgleichsanspruch – Maßgebliche Entfernung – Flug mit Zwischenlandung – Direkte Anschlussflüge – Berücksichtigung der Gesamtentfernung des Fluges oder nur der annullierten Teilstrecke.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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