Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-935/19Grupa Warzywna Sp. z o.o. v Dyrektor Izby Administracji Skarbowej we Wrocławiu
- Entschieden
- 2021-04-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:287
- CELEX
- 62019CJ0935
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 273 – In der Steuererklärung zu hoch angesetzter Betrag der Mehrwertsteuererstattung – Beurteilungsfehler des Steuerpflichtigen bezüglich der Steuerbarkeit des Umsatzes – Berichtigung der Steuererklärung im Anschluss an eine Prüfung – Sanktion in Höhe von 20 % des Betrags, um den der Betrag der Mehrwertsteuererstattung zu hoch angesetzt wurde – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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