Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-931/19Titanium Ltd v Finanzamt Österreich,

Entschieden
2021-06-03
ECLI
ECLI:EU:C:2021:446
CELEX
62019CJ0931
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerwesen – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 43 und 45 – Richtlinie 2006/112/EG in der durch die Richtlinie 2008/8/EG geänderten Fassung – Art. 44, 45 und 47 – Dienstleistungen – Steuerlicher Anknüpfungspunkt – Begriff der festen Niederlassung – Vermietung einer Immobilie in einem Mitgliedstaat – Immobilieneigentümerin mit Gesellschaftssitz auf der Insel Jersey.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung