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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-930/19X v État belge

Entschieden
2021-09-02
ECLI
ECLI:EU:C:2021:657
CELEX
62019CJ0930
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2004/38/EG – Art. 13 Abs. 2 – Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines Unionsbürgers – Ehe zwischen einem Unionsbürger und einem Drittstaatsangehörigen – Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts eines Drittstaatsangehörigen, der Opfer von Gewalthandlungen im häuslichen Bereich seitens seines Ehegatten wurde, im Scheidungsfall – Verpflichtung zum Nachweis ausreichender Existenzmittel – Fehlen einer solchen Verpflichtung in der Richtlinie 2003/86/EG – Gültigkeit – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 20 und 21 – Gleichbehandlung – Ungleichbehandlung, je nachdem, ob der Zusammenführende Unionsbürger oder Drittstaatsangehöriger ist – Keine Vergleichbarkeit der Situationen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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