Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-930/19X v État belge
- Entschieden
- 2021-09-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:657
- CELEX
- 62019CJ0930
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2004/38/EG – Art. 13 Abs. 2 – Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines Unionsbürgers – Ehe zwischen einem Unionsbürger und einem Drittstaatsangehörigen – Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts eines Drittstaatsangehörigen, der Opfer von Gewalthandlungen im häuslichen Bereich seitens seines Ehegatten wurde, im Scheidungsfall – Verpflichtung zum Nachweis ausreichender Existenzmittel – Fehlen einer solchen Verpflichtung in der Richtlinie 2003/86/EG – Gültigkeit – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 20 und 21 – Gleichbehandlung – Ungleichbehandlung, je nachdem, ob der Zusammenführende Unionsbürger oder Drittstaatsangehöriger ist – Keine Vergleichbarkeit der Situationen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht