Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-93/17European Commission v Hellenic Republic
- Entschieden
- 2018-11-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:903
- CELEX
- 62017CJ0093
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Staatliche Beihilfen – Für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärte Beihilfen – Rückforderungspflicht – Urteil des Gerichtshofs, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird – Unternehmen, das sowohl zivile als auch militärische Tätigkeiten ausübt – Nichtdurchführung – Wesentliche Sicherheitsinteressen eines Mitgliedstaats – Art. 346 Abs. 1 Buchst. b AEUV – Finanzielle Sanktionen – Zwangsgeld – Pauschalbetrag – Zahlungsfähigkeit – Faktor ‚n‘ – Kriterien für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit – Bruttoinlandsprodukt – Gewichtung der Stimmen des Mitgliedstaats im Rat der Europäischen Union – Neues Abstimmungssystem im Rat.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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