Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-93/10Finanzamt Essen-NordOst v GFKL Financial Services AG
- Entschieden
- 2011-10-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:700
- CELEX
- 62010CJ0093
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 Nr. 1 und Art. 4 - Geltungsbereich - Begriffe ‚Dienstleistungen gegen Entgelt‘ und ‚wirtschaftliche Tätigkeit‘ - Verkauf zahlungsgestörter Forderungen - Kaufpreis unter dem Nennwert dieser Forderungen - Übernahme des Forderungseinzugs und des Ausfallrisikos durch den Käufer.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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