Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-921/19LH v Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid
- Entschieden
- 2021-06-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:478
- CELEX
- 62019CJ0921
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung – Asylpolitik – Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 40 Abs. 2 – Folgeantrag – Neue Elemente oder Erkenntnisse – Begriff – Dokumente, deren Echtheit nicht feststellbar ist oder deren Quelle nicht objektiv überprüfbar ist – Richtlinie 2011/95/EU – Art. 4 Abs. 1 und 2 – Beweiswürdigung – Kooperationspflicht des betreffenden Mitgliedstaats.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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