Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-92/20Rottendorf Pharma GmbH v Hauptzollamt Bielefeld

Entschieden
2021-02-03
ECLI
ECLI:EU:C:2021:90
CELEX
62020CJ0092
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Zollkodex der Gemeinschaften – Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 – Art. 239 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich – Erstattung rechtmäßig erhobener Zölle – Besonderer Fall – Erteilung einer Bewilligung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr – Ungültigerklärung der Bewilligung und Erteilung einer rückwirkenden Bewilligung für den aktiven Veredelungsverkehr – Wiederausfuhr der Waren aus dem Gebiet der Europäischen Union – Unterlassung der Gestellung der Waren.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung