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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑92/13Gemeente ‘s-Hertogenbosch v Staatssecretaris van Financiën

Entschieden
2014-09-10
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2188
CELEX
62013CJ0092
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen – Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Art. 5 Abs. 7 Buchst. a – Steuerbare Umsätze – Begriff der, Lieferung gegen Entgeltʻ – Durch eine Gemeinde vorgenommener Erstbezug eines von dieser Gemeinde auf einem eigenen Grundstück und im eigenen Namen errichteten Gebäudes – Tätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Gewalt, und Tätigkeiten, die als Steuerpflichtige ausgeübt werden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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