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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-91/15Kawasaki Motors Europe NV v Inspecteur van de Belastingdienst/Douane

Entschieden
2016-09-22
ECLI
ECLI:EU:C:2016:716
CELEX
62015CJ0091
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gültigkeitsprüfung – Verordnung (EG) Nr. 1051/2009 – Gemeinsamer Zolltarif – Zolltarifliche Einreihung – Kombinierte Nomenklatur – Position 8701 – Zugmaschinen – Unterpositionen 8701 90 11 bis 8701 90 39 – Ackerschlepper und Forstschlepper (ausgenommen Einachsschlepper), auf Rädern, neu – Leichte vierrädrige Geländefahrzeuge, die zur Verwendung als Zugmaschinen bestimmt sind.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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