Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-906/19Criminal proceedings against FO
- Entschieden
- 2021-09-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:715
- CELEX
- 62019CJ0906
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Straßenverkehr – Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften – Verordnung (EG) Nr. 561/2006 – – Art. 3 Buchst. a – Nichtanwendung der Verordnung auf Beförderungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung im Linienverkehr verwendet werden, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt – Fahrzeug, das gemischt verwendet wird – Art. 19 Abs. 2 – Extraterritoriale Sanktion – Verstoß, der im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats festgestellt und im Staatsgebiet eines anderen Mitgliedstaats begangen wurde – Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen – Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 – Kontrollgerät im Straßenverkehr – Art. 15 Abs. 2 – Pflicht, die Fahrerkarte einzustecken – Art. 15 Abs. 7 – Pflicht, den Kontrollbeamten auf Verlangen die Fahrerkarte vorzulegen – Unterbliebenes Einstecken der Fahrerkarte in das Kontrollgerät an mehreren der 28 Tage, die der Kontrolle vorausgehen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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