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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-90/22'Gjensidige' ADB

Entschieden
2024-03-21
ECLI
ECLI:EU:C:2024:252
CELEX
62022CJ0090
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 45 – Versagung der Anerkennung einer Entscheidung – Art. 71 – Verhältnis dieser Verordnung zu Übereinkünften über ein besonderes Rechtsgebiet – Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) – Art. 31 Abs. 3 – Rechtshängigkeit – Gerichtsstandsvereinbarung – Begriff ‚öffentliche Ordnung‘.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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