Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-90/22'Gjensidige' ADB
- Entschieden
- 2024-03-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:252
- CELEX
- 62022CJ0090
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 45 – Versagung der Anerkennung einer Entscheidung – Art. 71 – Verhältnis dieser Verordnung zu Übereinkünften über ein besonderes Rechtsgebiet – Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) – Art. 31 Abs. 3 – Rechtshängigkeit – Gerichtsstandsvereinbarung – Begriff ‚öffentliche Ordnung‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht