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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-90/02Finanzamt Gummersbach v Gerhard Bockemühl

Entschieden
2004-04-01
ECLI
ECLI:EU:C:2004:206
CELEX
62002CJ0090
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen - Auslegung von Artikel 18 Absatz 1 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Abzug der als Vorsteuer entrichteten Mehrwertsteuer - Empfänger einer Dienstleistung nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe e der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Gestellung von Personal durch einen im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen - Empfänger, der die Mehrwertsteuer als Leistungsempfänger schuldet - Erfordernis des Besitzes einer Rechnung - Inhalt der Rechnung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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