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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-9/22NJ and OZ v An Bord Pleanála and Others

Entschieden
2023-03-09
ECLI
ECLI:EU:C:2023:176
CELEX
62022CJ0009
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Richtlinie 2001/42/EG – Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme – Art. 2 Buchst. a – Begriff ‚Pläne und Programme‘ – Art. 3 Abs. 2 Buchst. a – Umweltprüfung – Von einem Gemeinderat und einem Bauträger vorbereitete unverbindliche Maßnahme – Richtlinie 2011/92/EU – Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten – Art. 3 Abs. 1 – Verpflichtung, die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Projekts in geeigneter Weise nach Maßgabe jedes Einzelfalls zu identifizieren, zu beschreiben und zu bewerten – Verbindliche ministerielle Leitlinien zur Gebäudehöhe.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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